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Wer nichts bestellt hat, muss auch nicht zahlen - Süddeutsche Zeitung - SZ.de

Wien (dpa/tmn) - Nichts bestellt, nichts erhalten und trotzdem trudelt eine Rechnung ein? Dann ist man womöglich Opfer von Identitätsdiebstahl geworden. Und muss nicht bezahlen. Darauf weist die Informationsplattform "Watchlist Internet" hin.

Sie bestellen Waren unter falschen Namen und Adressen - und fangen diese vor der Zustellung ab, etwa direkt vom Paketboten: Betrüger, die fremde Daten beim Online-Shopping nutzen, können für unerwartete Rechnungen im eigenen Postfach verantwortlich sein. Betroffene sollten dann den jeweiligen Versandhandel benachrichtigen, Anzeige erstatten und der Rechnung widersprechen.

Außerdem: Dem Händler mitteilen, dass man kein Paket erhalten hat - und deshalb auch keine Ware zurückschicken kann. Haben Unternehmen oder Zahlungsdienstleister die offene Forderungen bereits an Inkasso-Unternehmen weitergeleitet, muss auch hier nicht bezahlt werden. "Watchlist Internet" empfiehlt stattdessen, den Forderungen erneut zu widersprechen. Und diese anschließend zu ignorieren.

Zur Sicherheit: Anzeige gegen Unbekannt

Erhält man regelmäßig Rechnungen für nicht bestellte Waren, kann es sinnvoll sein, Anzeige gegen Unbekannt aufgrund ständiger Bestellungen im eigenen Namen zu erstatten. So kann der Aufwand für jeweils gesonderte Anzeigen bei der Polizei reduziert werden.

Übrigens: Bekommt man nicht nur die Rechnung, sondern auch gleich das nie bestellte Paket geliefert, ist der Betrug aus Sicht der Gauner schiefgelaufen: Sie konnten die Ware nicht abfangen. Bezahlen muss man für den Rückversand der nicht georderten Ware aber nicht. Besser: Sich vom jeweiligen Unternehmen ein Retouren-Formular ausstellen lassen.

© dpa-infocom, dpa:220513-99-276350/2

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