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Strafprozess in London: Anklage sieht Boris Beckers Schuld als erwiesen an - DER SPIEGEL

Boris Becker drohen wegen mutmaßlicher Insolvenzverschleppung bis zu sieben Jahre Haft. Bei den Schlussplädoyers stellt ihn sein Anwalt als »hoffnungslos mit Geld« dar, die Anklage beeindruckt das nicht.
Boris Becker auf dem Weg zum Gericht

Boris Becker auf dem Weg zum Gericht

Foto: Tayfun Salci / dpa

Im Londoner Strafprozess gegen Boris Becker ist die Anklage von der Schuld des deutschen Ex-Tennisstars überzeugt. »Das einzige Urteil, zu dem Sie in jedem Anklagepunkt kommen können, ist: ›schuldig‹«, sagte Staatsanwältin Rebecca Chalkley am Dienstag in ihrem Schlusswort an die Geschworenen gerichtet.

Ein konkretes Strafmaß forderte sie – wie in Großbritannien üblich – nicht. Zunächst muss die Jury über die Schuldfrage entscheiden. Sollten sie Becker für schuldig befinden, legt die Richterin im Anschluss das Strafmaß fest. Theoretisch könnten Becker bis zu sieben Jahre Haft drohen. Ihm wird Insolvenzverschleppung vorgeworfen.

Becker habe Konten vorsätzlich verschwiegen

Becker habe absichtlich seinem Insolvenzverwalter nicht seine gesamten Wertgegenstände offengelegt, sagte Chalkley. »Es ist nicht plausibel, dass Mr Becker nicht weiß, wo seine Trophäen sind.« Der 54-Jährige habe zudem vorsätzlich mehrere Konten verschwiegen oder den Besitz von Immobilien nicht offengelegt. Becker hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, er sei falsch beraten worden. Selbst habe er keine Ahnung von finanziellen Dingen gehabt.

»Boris Becker versucht, allen die Schuld zu geben für die Nichtangabe: seinen Beratern, seinen Anwälten, sogar (seinen Insolvenzverwaltern) – dafür, dass sie nicht die richtigen Fragen gestellt haben«, sagte Chalkley. »Er wusste, dass er in der Pflicht (zur Angabe) war und nicht seine Berater.«

Kein Berater habe vor Gericht eine Mitschuld eingestanden, kein Dokument lege eine solche Sicht nahe, sagte die Staatsanwältin. Becker selbst habe zudem nicht einmal bei seinen Insolvenzverwaltern nachgefragt, ob er Dinge angeben müsse.

Anschließend wandte sich Beckers Verteidiger Jonathan Laidlaw an die Jury. Er forderte die Geschworenen auf, die besonderen Umstände des Ex-Tennisstars zu berücksichtigen. »Ich kann mir niemanden vorstellen, der ein Leben wie er geführt hat«, sagte Verteidiger Jonathan Laidlaw am Dienstag in seinen Schlussworten vor Gericht. Es sei ein ungewöhnliches Leben. Wenn er oder die Geschworenen angäben, keine Kenntnis von Konten oder Immobilien zu haben, würde dieser Aussage sicher nicht geglaubt, sagte Laidlaw. Bei Becker aber sei dies anders, seine Umstände seien "anders".

Becker erschien mit seiner Partnerin Lilian de Carvalho Monteiro

Becker erschien mit seiner Partnerin Lilian de Carvalho Monteiro

Foto: Stefan Rousseau / dpa

Beckers Wimbledon-Sieg als 17-Jähriger habe ihn auf einen Schlag ins Rampenlicht katapultiert. »Dieser Sieg von 1985 hat sein Leben verändert.« Die plötzliche Bekanntheit und das neue Vermögen hätten allerlei Berater angezogen, sagte Laidlaw. Becker sei »manchmal zu vertrauensselig gewesen sein oder zu abhängig von diesem Rat.« Der Sportler sei oft zu beschäftigt gewesen, manchmal auch zu faul, um sich um finanzielle Fragen zu kümmern. »Dieser Mann ist hoffnungslos mit Geld.«

Geschworene entscheiden über Schuld Beckers

Becker habe den Eindruck, dass er besser hätte beraten werden können, sagte Laidlaw. Es sei aber kein Verbrechen, nicht auf Rat zu hören oder schlecht beraten zu werden.

Nach den Ausführungen Laidlaws beraten die Geschworenen in allen 24 Anklagepunkten über einen Schuldspruch. Wie lange dies dauert, ist völlig offen. Das Strafmaß wird schließlich von der Richterin festgesetzt.

mfu/dpa

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