Herzogin Meghan baut sich mit ihrem Mann Prinz Harry und Baby Archie ein Leben in den USA auf. Die einst angestrebte britische Staatsbürgerschaft scheint sie aktuell nicht zu interessieren.
Durch ihre Ehe mit Prinz Harry genießt Herzogin Meghan in Großbritannien das Privileg des permanenten Aufenthaltsrechts. Eine britische Staatsbürgerschaft besitzt die US-Amerikanerin allerdings nicht. Und sie scheint ihr Streben danach auch aufgegeben zu haben. Wie "Daily Mail" berichtet, ist es Meghan seit dem 21. November 2020, also drei Jahre nach ihrem Umzug in das Vereinigte Königreich, gestattet, einen Antrag auf die Staatsbürgerschaft zu stellen. Aufgrund des "Megxit" Anfang 2020 würde dieser aber wohl wenig erfolgversprechend sein.
Die Richtlinien des Innenministeriums besagen, dass Antragstellende mindestens drei Jahre in Großbritannien leben müssen, ehe sie sich rechtlich für einen britischen Pass qualifizieren können. In diesem Zeitraum dürfen sie das Land maximal für 270 Tage verlassen. Ein Kriterium, das Meghan aufgrund etlicher Reisen sowie ihrer Umzüge nach Kanada und anschließend in ihre Heimat USA nicht erfüllt. Sie könne jedoch erneut eine britische Staatsbürgerschaft beantragen, müsste dafür aber wieder im Vereinigten Königreich leben und ihrem neuen Heim in Amerika den Rücken zukehren.
Meghan zog 2017 nach London und heiratete Harry im Mai 2018. Bereits im Jahr zuvor wurde öffentlich kommuniziert, dass die ehemalige Schauspielerin die britische Staatsbürgerschaft anstrebe. Harrys damaliger Kommunikationssekretär Jason Knauf erklärte der BBC: "Ich kann auch sagen, dass sie die Absicht hat, britische Staatsbürgerin zu werden und den entsprechenden Prozess durchlaufen wird, von dem einige von Ihnen vielleicht wissen, dass er einige Jahre dauert."
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