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Bei allen Neuwagen: Diese Technik muss jetzt in Autos drin sein - EFAHRER.com

08. Juni 2022 | Kilian Marx

Tempolimits werden dank des ISA selbst erkannt und können Einfluss auf das Fahrverhalten des Autos nehmen.

Jens Büttner/zb/dpaTempolimits werden dank des ISA selbst erkannt und können Einfluss auf das Fahrverhalten des Autos nehmen.

Ab dem 6. Juli trifft eine neue EU-Verordnung in Kraft. Diese beinhaltet zahlreiche Neuerungen - unter anderem müssen neue Fahrzeugtypen künftig den intelligenten Geschwindigkeitsassistenten ISA verbaut haben, der das Überschreiten von Tempolimits erschwert. EFAHRER.com erklärt, was es mit dem Assistenten auf sich hat.

Was bereits Mitte 2019 beschlossen wurde, wird ab kommendem Monat in Kraft treten: Fahrzeugtypen, die ab dem 6. Juli neu vorgestellt werden, müssen laut EU-Verordnung 2019/2144 neue Vorschriften einhalten. Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen neue Fahrzeugtypen verpflichtende Assistenzsysteme wie einen Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Rückfahrassistent und Geschwindigkeitsassistent enthalten. 

Letztere soll vor allem für weniger Unfälle durch überhöhte Geschwindigkeit sorgen. Dafür wird das intelligente Geschwindigkeitssystem ISA (Intelligent Speed Assistent) verbaut, dass Fahrer künftig am Überschreiten des Tempolimits hindern soll.

Wie funktioniert das ISA?

Der Geschwindigkeitsassistent ist ein System, das mehrere bereits bekannte und verwendete Assistenzsysteme wie den adaptiven Tempomaten, die Verkehrszeichenerkennung und das Navigationssystem kombiniert. Kameras an Bord arbeiten mit den GPS-Sensoren der Navigationssysteme zusammen und erschließen daraus Geschwindigkeitsbegrenzungen. Mit dieser Information kann ISA unterschiedlich umgehen.

Zum einen kann der Fahrer beim Überschreiten des Tempolimits akustisch oder haptisch gewarnt werden - zum Beispiel durch blinkende Symbole, Warnsignale oder einen erhöhten Gegendruck des Gaspedals. Erlaubt ist auch eine Reduktion der Motorleistung oder sachte Bremseingriffe, allerdings hat der Fahrzeugführer zu jeder Zeit die Kontrolle über das Fahrzeug und kann sich gegen den Assistenten "durchsetzen".

Fahrer behält die Entscheidungsgewalt

Beispielsweise kann er mit einem festen Druck auf das Gaspedal den Gegendruck überstimmen oder das ISA gar ausschalten. Die einzige Bedingung ist, dass sich das System bei einem Neustart des Autos erneut automatisch einschaltet. Somit kann zum Beispiel jederzeit für einen Überholvorgang beschleunigt werden. 

Außerdem sammelt eine Blackbox an Bord Daten von den letzten Sekunden vor und nach einem Unfall, die allerdings nicht an die Versicherung, sondern an die Unfallforschung weitergegeben werden. Diese Datensammlung kann nicht deaktiviert werden.

Vorgeschrieben sind die neuen Assistenzsysteme ab dem 6. Juli 2022 bei allen neuen Fahrzeugtypen, ab dem 7. Juli 2024 gilt die Verordnung dann für alle Neuwagen, also auch von Typen, die es bereits vorher gab. Zusatzkosten kommen auf den Autokäufer vorerst nicht zu, da das ISA-System für sieben Jahre kostenlos zur Verfügung steht. Erst dann können Autobauer über eine mögliche Gebühr entscheiden.

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